BEKANNTMACHUNG über die 2. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Bebenhausen – Talstraße Süd“ im Ortsteil Bebenhausen

    Der Gemeinderat Kettershausen hat nach § 2 BauGesetzBuch (BauGB) mit Sitzung vom 05.10.2023 die 2. Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes öffentlich beschlossen (vgl. anhängigen Lageplan mit Stand vom 05.10.2023).

    Der Geltungsbereich der 2. Änderung am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Bebenhausen, beidseitig der Talstraße erstreckt sich über die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 293 (TF), 294 (TF), 295 (TF), 283 (TF), 282/1 (TF), 296 (TF), 541 (TF) und 542 (TF) der Gemarkung Bebenhausen.

    Der Gemeinderat Kettershausen hat gleichzeitig beschlossen, für das bezeichnete Gebiet im Parallelverfahren einen Bebauungsplan aufzustellen (vgl. anhängigen Lageplan mit Gebietsabgrenzung Stand vom 05.10.2023). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebenhausen – Talstraße Süd“. Ob dabei die Gebietskategorien eines Allgemeinen Wohngebietes, eines Mischgebietes oder beide Kategorien nach den §§ 4 bzw. 6 BauNVO zum Tragen kommen, wird die weitere Planung ergeben.

    Die Gemeinde beabsichtigt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes vorrangig die Deckung des örtlichen Wohnbedarfs, ohne den bereits vorhandenen Gewerbetreibenden in seiner Entwicklung einschränken zu wollen.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan umfasst dabei die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 293 (TF), 294 (TF), 295 (TF), 283 (TF), 282/1 (TF), 296 (TF), 541 (TF) und 542 (TF) der Gemarkung Bebenhausen.

    Der Änderungsbeschluss zum rechtsgültigen Flächennutzungsplan sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB  in ortsüblicher Form öffentlich bekannt gemacht.

    Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter der Adresse www.kettershausen.de unter den Reitern „Unsere Gemeinde“ → „Ortsrecht“ → „Bebauungspläne“ zu finden.

    Alle Nachrichten